Sanieren Einzelmaßnahme (BEG EM)
Die energetischen Sanierungsmaßnahmen können im Rahmen des Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) sowohl als einmaligen Zuschuss oder als Finanzierung beantragt werden.
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Heizungsanlage

Folgende Maßnahmen werden gefördert.
- Bodenplatten
- Außenwände
- Fenster und Türen
- Obere Geschossdecke
- Dach
- Heizung inkl. Warmwasserufbereitung
Es gibt drei Bereiche in denen die Förderung beantragt werden kann.
Einzelmaßnahmen (BEG EM):
Die Förderung von max. 12.000 € pro Wohneinheit können für Nicht- / Wohngebäude (WG) als Zuschuss oder Finanzierung beantragt werden. Die Förderhöhe sind 20% der investierten Kosten. Sollte vorher bereits eine Energieberatung inkl. Individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) durchgeführt worden sein, erhöht sich die Förderhöhe um 5% zusätzlich.
Bei Nichtwohngebäuden (NWG) werden die Einzelmaßnahmen nur vom Nettobetrag gewährt.
Energetische Maßnahmen (BEG WG):
Bei der Investitionssumme von max. 150.000 € können für Nichtgebäude (NWG) als Zuschuss oder Finanzierung beantragt werden. Die Förderhöhe ist abhängig von der geplanten Energieeffizienz nach der Sanierung.