Beschreibung
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Anfertigung eines Lüftungskonzeptes nach dem Neubau von Wohngebäuden,
oder umfangreichen Sanierungsmaßnahmen über 30% der Gebäudehülle bei
Gebäuden bis 5 Wohneinheiten.
Diese Leistung ist gemäß der Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
vom 01.11.2020 bindend und wird im Rahmen der KfW-Begleitung (KfW-Prog. 431)
mit 50% bezuschusst.
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