80 Prozent Zuschuss für Energieberatung
Ab Januar 2021 steigen durch den CO2-Preis die Kosten beim Heizen mit Erdgas und Öl. Hauseigentümer sollten sich jetzt beraten lassen. Sie können sich satte Fördermittel sichern.
Der Fachmann für Energieeinsparungen
In der DENA ExpertenListe gelistet und für die Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) zuständig
Ab Januar 2021 steigen durch den CO2-Preis die Kosten beim Heizen mit Erdgas und Öl. Hauseigentümer sollten sich jetzt beraten lassen. Sie können sich satte Fördermittel sichern.
Der KfW-430-Programmteil wechselt zum 1. Januar 2021 in die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. In der BEG bündelt die Bundesregierung ihre Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Dazu gehört im ersten Schritt das Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)“.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst EnEG, EnEV und EEWärmeG endgültig ab.
Ab wann ist das GEG anzuwenden? Für alle Bauvorhaben, bei denen bis zum 31.10.2020 der Bauantrag, der Antrag auf Zustimmung oder die Bauanzeige gestellt wurden, gilt noch das alte Energieeinsparrecht, also EnEV und EEWärmeG.
Die zum 1.1.2016 in Kraft getretene Verschärfung der primärenergetischen Neubauanforderungen um 25 % bleibt bestehen. Auch die Anfang 2016 verschärften Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz bleiben unverändert erhalten. Die bisherige Ausnahmeregelung der EnEV für Zonen über 4 m Raumhöhe (Hallen), die mit dezentralen Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden, entfällt. Diese Zonen, die bislang von der 25-%-igen Verschärfung der Primärenergieanforderungen ausgenommen waren, werden nun stattdessen von der Pflicht zur anteiligen Nutzung Erneuerbarer Energien befreit.